Das müssen Sie wissen:
Für Sie haben wir die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Fristen zusammengefasst.
Selbstüberwachungsverordnung Kanal Nordrhein-Westfalen Diese Verordnung gilt für öffentliche oder private Kanalnetzbetreiber von befestigten, gewerblichen Flächen die größer als 3 ha sind. Die Ersterfassung des gesamten Kanalnetzes musste bis zum 31.12.2005 erfolgen. Wiederholungsuntersuchungen des ganzen Netzes müssen alle 15 Jahre erfolgen. Jährlich müssen mindestens 5 % des Kanalnetzes erfasst und somit geprüft werden.
Landeswassergesetz NRW für private Grundstückseigentümer § 61 a LWG schreibt vor, dass ein Nachweis der Dichtigkeit bei Grundleitungen und Hausanschlussleitungen bis zum 31.12.2015 erfolgen muss.
Ausnahmen:
- Baujahr der Immobilie vor 1965 oder
- Lage der Immobilie in einer Wasserschutzzone
Bei diesen Ausnahmen war der Dichtigkeitsnachweis bis zum 31.12.2005 fällig. Sie haben weiteren Informationsbedarf? Dann vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin.
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